Tiere in Österreich zu halten ist mit klaren gesetzlichen Vorgaben verbunden. Ob klassisches Haustier, exotische Art oder Wildtier – nicht alles ist erlaubt. Wer Tiere privat halten möchte, muss Regeln beachten: Tierschutzgesetz, Meldepflichten und teilweise strenge Verbote. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Tiere du legal halten darfst, was meldepflichtig ist und welche Arten grundsätzlich verboten sind.

Tiere in Österreich halten

 

 Tiere in Österreich halten: Was du vor der Anschaffung wissen musst

Die Vorstellung, das eigene Leben mit einem Tier zu teilen, weckt bei vielen Menschen tiefe Freude. Ein Hund, der einen schwanzwedelnd begrüßt, eine Katze, die schnurrend auf dem Schoß liegt, oder farbenfrohe Fische, die sanft durchs Aquarium gleiten – Haustiere bereichern unseren Alltag auf unzählige Weisen. Doch mit dieser Freude geht eine große Verantwortung einher. Die Entscheidung, ein Tier bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung für viele Jahre und muss gut überlegt sein.

Besonders wichtig ist es, sich vorab zu informieren, denn das Tiere in Österreich halten ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Klare Gesetze und Verordnungen regeln die Tierhaltung, um drei zentrale Ziele zu erreichen: das Wohl der Tiere zu sichern, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die heimische Umwelt zu schützen. Ein Verstoß kann nicht nur zu empfindlichen Geldstrafen, sondern auch zur Abnahme des Tieres führen.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Haustier anzuschaffen, steht vor der zentralen Frage: „Welche Tiere darf ich in Österreich überhaupt halten und unter welchen Bedingungen?“

Dieser Artikel dient als umfassender Leitfaden. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, erklären die Unterschiede zwischen erlaubten, meldepflichtigen und verbotenen Tieren und geben Ihnen praktische Tipps für die Anschaffung an die Hand. So stellen Sie sicher, dass Ihr zukünftiger tierischer Mitbewohner nicht nur Freude bringt, sondern auch legal und artgerecht bei Ihnen leben kann.

Tiere in Österreich halten: Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Die Haltung von Tieren in Österreich unterliegt einem strukturierten rechtlichen Rahmen, der das Tier als Mitgeschöpf anerkennt und schützt. Das Verständnis dieser Grundlagen ist die unerlässliche Basis für jeden verantwortungsvollen Tierhalter.

Das Tierschutzgesetz (TSchG) als Fundament

Die zentrale Säule der österreichischen Tierschutzbestimmungen ist das bundesweit gültige Tierschutzgesetz (TSchG), das in seiner aktuellen Form seit 2004 in Kraft ist (BGBl. I Nr. 118/2004). Sein oberstes Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das Gesetz verbietet ausdrücklich Tierquälerei und die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund.

Gemäß § 13 TSchG ist jeder Tierhalter verpflichtet, für eine artgerechte Haltung zu sorgen. Dies umfasst insbesondere:

  • Angemessene Nahrung und Wasserversorgung
  • Ausreichend Bewegungsfreiheit und artgerechte Unterbringung
  • Notwendige Pflege und soziale Interaktion
  • Unverzügliche tierärztliche Versorgung bei Krankheit oder Verletzung

Ein besonders praxisrelevantes Verbot ist die dauernde Anbindehaltung, die für Hunde gänzlich untersagt ist.

Föderale Struktur und Zuständigkeiten

Neben dem bundesweiten Tierschutzgesetz ist die föderale Struktur Österreichs zu beachten. Die neun Bundesländer haben die Kompetenz, eigene, oft strengere Tierschutzgesetze und -verordnungen zu erlassen. Dies betrifft häufig Regelungen zur Haltung von sogenannten Listenhunden, Leinen- und Maulkorbpflichten oder spezifische Bauvorschriften für Tierunterkünfte. Es ist daher unerlässlich, sich zusätzlich zu den Bundesgesetzen auch über die lokalen Vorschriften am eigenen Wohnort zu informieren.

Die primären Anlaufstellen für Genehmigungen, Meldungen und Auskünfte sind laut oesterreich.gv.at die zuständigen Behörden:

  • Die Bezirksverwaltungsbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft)
  • In Statutarstädten der Magistrat

Tiere in Österreich halten: Erlaubte, meldepflichtige & verbotene Arten

Um die Frage „Welche Tiere darf man in Österreich halten?“ zu beantworten, ist eine Einteilung in verschiedene Kategorien notwendig. Die Anforderungen reichen von allgemeinen Haltungsvorschriften bis hin zu strikten Verboten.

Erlaubte Haustiere in Österreich: Liste der klassischen Tierarten

Hierzu zählen die Tiere, die traditionell als Gefährten des Menschen gelten. Ihre Haltung ist grundsätzlich erlaubt, solange die allgemeinen Grundsätze der artgerechten Haltung aus dem Tierschutzgesetz eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Hunde und Katzen: Die beliebtesten Haustiere, für die jedoch spezifische Regeln gelten (siehe nächstes Kapitel).
  • Kleinsäuger: Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse.
  • Vögel: Wellensittiche, Kanarienvögel und andere gängige Ziervögel.
  • Aquarienfische: Die Haltung unterliegt den Mindestanforderungen der 2. Tierhaltungsverordnung.

Auch wenn für diese Tiere keine spezielle Genehmigung erforderlich ist, bedeutet das keine Regelfreiheit. Die Halter sind vollumfänglich für das Wohl ihrer Tiere verantwortlich.

Exotische Tiere in Österreich halten: Was ist erlaubt, was meldepflichtig?

Die Haltung von Tieren, die nicht zu den klassischen Haustieren zählen, ist strenger geregelt. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen einer Anzeige- und einer Bewilligungspflicht, wie auf oesterreich.gv.at erläutert wird.

  • Anzeigepflichtige Tiere: Dies betrifft Wildtiere, die besondere Ansprüche an Haltung, Fütterung und Pflege stellen. Der Halter muss die Haltung vor der Anschaffung bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) anzeigen und oft seine Sachkunde nachweisen. Beispiele können bestimmte Reptilien (z.B. ungiftige Riesenschlangen) oder Papageienarten sein.
  • Bewilligungspflichtige Tiere: Hier ist eine vorherige behördliche Genehmigung zwingend erforderlich. Dies gilt für Tiere, deren Haltung eine potenzielle Gefahr für Menschen darstellen könnte oder die extrem hohe Haltungsanforderungen haben. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn alle Auflagen (Sicherheit, Sachkunde, artgerechte Unterbringung) erfüllt sind. Dies betrifft oft die Haltung im Rahmen von Zoos, Zirkussen oder gewerblichen Tätigkeiten.

önigspython als genehmigungspflichtiges Haustier in Österreich

Verbotene Tiere in Österreich: Diese Arten darfst du nicht halten

Für bestimmte Wildtierarten ist die private Haltung aus Gründen des Tierschutzes und der öffentlichen Sicherheit gänzlich verboten. Die verbindliche Liste dieser Tiere ist in § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung festgelegt.

Die Regelung ist eindeutig: Außerhalb von wissenschaftlichen Einrichtungen und bewilligten Zoos ist die Haltung dieser Tiere untersagt.

Zu den verbotenen Tieren gehören unter anderem:

  • Menschenaffen (z.B. Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans)
  • Groß- und Kleinbären
  • Großkatzen (z.B. Löwen, Tiger, Leoparden) und die meisten Wildkatzenarten
  • Hundeartige Raubtiere wie Wölfe (mit wenigen Ausnahmen wie dem Goldschakal)
  • Giftige Tiere wie Kobras, Klapperschlangen oder Pfeilgiftfrösche
  • Krokodile und Panzerechsen
  • Die meisten Greifvögel und Eulen

Die vollständige und rechtlich bindende Liste ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) einsehbar.

Invasive Arten in Österreich: Diese Tiere sind strikt verboten

Eine weitere Kategorie von Tieren, deren Haltung verboten ist, ergibt sich aus dem Natur- und Artenschutz. Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 listet sogenannte invasive gebietsfremde Arten, die eine Gefahr für die heimische Biodiversität darstellen. Laut Neobiota Austria sind auf dieser Unionsliste derzeit 88 Arten, von denen einige auch in Österreich vorkommen.

Für diese Arten gilt ein umfassendes Verbot: Sie dürfen nicht gehalten, gezüchtet, transportiert, verkauft oder in die Umwelt freigesetzt werden. Ein bekanntes Beispiel ist die Rotwangen-Schmuckschildkröte, die früher ein beliebtes Haustier war, aber nun aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf heimische Ökosysteme verboten ist. Auch der Waschbär fällt unter diese Regelung.

Kritische Punkte auf einen Blick

  • Grundsatz: Das Tierschutzgesetz (TSchG) bildet die Basis für jede Tierhaltung.
  • Drei Kategorien: Tiere sind in klassische Haustiere (erlaubt), Wildtiere (melde-/bewilligungspflichtig) und verbotene Wildtiere (§ 9, 2. THVO) unterteilt.
  • Zusatzregeln: Bundesländer können strengere Vorschriften erlassen (z.B. für Listenhunde).
  • Artenschutz: Invasive Arten (EU-Liste) dürfen aus Umweltschutzgründen nicht gehalten werden.
  • Informationspflicht: Vor jeder Anschaffung ist die Klärung der rechtlichen Lage bei der zuständigen Behörde unerlässlich.

Hunde & Katzen in Österreich halten: Gesetzliche Vorschriften im Überblick

Für die am häufigsten gehaltenen Haustiere in Österreich – Hunde und Katzen – hat der Gesetzgeber detaillierte Vorschriften erlassen, die jeder Halter kennen muss.

Hund, Katze und Wellensittich als typische Haustiere in Österreich

Hundehaltung in Österreich

  • Registrierung und Chip: Jeder Hund in Österreich muss mittels eines elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet sein. Spätestens drei Monate nach der Geburt muss der Chip gesetzt und der Hund in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Dies dient der eindeutigen Identifizierung und erleichtert das Wiederfinden entlaufener Tiere.
  • Leinen- und Maulkorbzwang: Die Regelungen hierzu sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden von den Gemeinden und Bundesländern festgelegt. An öffentlichen Orten wie Parks, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Menschenansammlungen besteht oft eine Pflicht, den Hund entweder an der Leine zu führen oder ihm einen Maulkorb anzulegen.
  • „Listenhunde“ (sog. Kampfhunde): Einige Bundesländer, allen voran Wien, führen Listen bestimmter Hunderassen, für deren Haltung strengere Auflagen gelten. In Wien ist beispielsweise für die Haltung eines Listenhundes ein verpflichtender Hundeführschein erforderlich.
  • Hundeabgabe: Für die Haltung eines Hundes ist in der Regel eine jährliche kommunale Abgabe (Hundesteuer) zu entrichten.

Katzenhaltung in Österreich

Die wichtigste Vorschrift für Katzenhalter betrifft die Fortpflanzungskontrolle, um das Leid streunender Katzen zu verringern.

  • Kastrationspflicht: Alle Katzen (sowohl Kater als auch weibliche Katzen) mit regelmäßigem Zugang ins Freie müssen von einem Tierarzt kastriert werden. Dies ist eine zentrale Bestimmung im Tierschutzgesetz.
  • Ausnahme für Zucht: Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Diese Zuchttiere müssen jedoch zur Identifizierung in der Heimtierdatenbank registriert sein, wie oesterreich.gv.at klarstellt.

Haustier adoptieren in Österreich: Warum Tierheimtiere die beste Wahl sind

Wenn die Entscheidung für ein Haustier gefallen und die rechtliche Lage geklärt ist, stellt sich die Frage nach dem „Woher?“. Eine der verantwortungsvollsten und lohnendsten Optionen ist die Adoption eines Tieres aus einem österreichischen Tierheim.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie geben einem Tier in Not eine zweite Chance auf ein liebevolles Zuhause, Sie unterstützen den Tierschutzgedanken und wirken dem oft grausamen illegalen Welpenhandel entgegen. Zudem kennen die Pfleger im Tierheim den Charakter und die Bedürfnisse ihrer Schützlinge und können Sie umfassend beraten, welches Tier wirklich zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt.

Abbildung 1: Beispielhafte Anzahl an Tieren, die bei Tierschutz Austria auf ein neues Zuhause warten. Die Zahlen verdeutlichen den hohen Bedarf an adoptionswilligen Familien. Datenquelle: Tierschutz Austria (Stand: August 2025).

Der Adoptionsprozess in seriösen Heimen wie Tierschutz Austria oder dem TierQuarTier Wien ist auf das Wohl des Tieres ausgerichtet. Er umfasst typischerweise:

  1. Kontaktaufnahme und Fragebogen: Interessenten füllen einen Selbstauskunftsbogen aus.
  2. Beratungsgespräch und Kennenlernen: In einem persönlichen Gespräch werden Erwartungen und Realitäten abgeglichen und das Tier kann kennengelernt werden.
  3. Schutzvertrag und Schutzgebühr: Ein Vertrag regelt die Haltungsbedingungen und eine Gebühr deckt einen Teil der Kosten für Impfungen, Chip und Kastration.

Auch die Adoption eines Tieres aus dem Ausland kann eine Option sein, hier ist jedoch besondere Vorsicht geboten, um nur mit seriösen, geprüften Organisationen wie Animal Care Austria zusammenzuarbeiten.

Checkliste: Bist du bereit, Tiere in Österreich zu halten?

Ein Tier ist eine Bereicherung, aber auch eine Verpflichtung für viele Jahre. Bevor Sie den letzten Schritt gehen, sollten Sie sich ehrlich folgende Fragen stellen:

  • Zeit: Habe ich täglich genug Zeit für Pflege, Beschäftigung und Auslauf (besonders bei Hunden)?
  • Lebensumstände: Passt die Größe und das Aktivitätslevel des Tieres zu meiner Wohnsituation (Wohnung/Haus, Stadt/Land) und meinem Lebensstil?
  • Finanzen: Kann ich mir die Kosten leisten? Dazu gehören nicht nur Anschaffung und Futter, sondern auch Tierarztbesuche, Impfungen, eventuelle Operationen, Versicherung und Steuern.
  • Familie: Sind alle im Haushalt lebenden Personen mit dem Tier einverstanden? Gibt es Allergien?
  • Zukunft: Was passiert mit dem Tier, wenn ich in den Urlaub fahre, krank werde oder sich meine Lebenssituation ändert? Gibt es einen Betreuungsplan?
  • Wissen: Habe ich mich ausreichend über die spezifischen Bedürfnisse der Tierart informiert, die ich aufnehmen möchte?

FAQ zur Tierhaltung in Österreich: Was du über erlaubte Tiere wissen musst

Brauche ich für meine Schlange eine Genehmigung in Österreich?

Das hängt von der Art ab. Die Haltung von ungiftigen, kleinen Schlangenarten kann unter die Anzeigepflicht fallen. Für viele andere Arten, insbesondere Giftschlangen oder große Würgeschlangen, gilt entweder eine Bewilligungspflicht oder ein striktes Haltungs-Verbot. Informieren Sie sich vor dem Kauf unbedingt bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat.

Muss ich meinen Hund in Österreich wirklich chippen lassen?

Ja, ausnahmslos. Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, die der Identifizierung und dem Tierschutz dient.

Darf ich einen Fuchs als Haustier halten?

Nein. Gemäß § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung ist die private Haltung von Füchsen (Vulpes vulpes) und den meisten anderen heimischen Wildtieren für Privatpersonen verboten. Ausnahmen gelten nur für bewilligte Zoos oder wissenschaftliche Einrichtungen.

Was ist der Unterschied zwischen meldepflichtig und bewilligungspflichtig?

Bei einer Meldepflicht (Anzeigepflicht) müssen Sie die Haltung eines Tieres der Behörde lediglich formell mitteilen und Ihre Sachkunde nachweisen. Bei einer Bewilligungspflicht müssen Sie vor der Anschaffung des Tieres eine offizielle Genehmigung bei der Behörde beantragen und erhalten. Die Haltung ist erst nach Erteilung der Bewilligung legal.

Wo finde ich die genaue Liste der verbotenen Tiere?

Die verbindliche und tagesaktuelle Liste der Wildtiere, deren Haltung für Privatpersonen verboten ist, finden Sie in § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung. Diese kann online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden.

Tiere in Österreich halten: Verantwortung, Wissen & gesetzliche Klarheit

Die Entscheidung, ein Tier in sein Leben aufzunehmen, ist eine der schönsten, die man treffen kann. Damit das Zusammenleben für Mensch und Tier jedoch zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte wird, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Die Tierhaltung in Österreich ist zum Schutz der Tiere, der Menschen und der Umwelt klar und streng geregelt. Die zentrale Unterscheidung in klassische Haustiere, melde- oder bewilligungspflichtige Wildtiere und gänzlich verbotene Arten bildet das Rückgrat dieser Regelungen.

Bevor Sie sich für einen neuen tierischen Begleiter entscheiden, nehmen Sie sich die Zeit, die gesetzlichen Vorgaben zu studieren und Ihre eigene Lebenssituation kritisch zu hinterfragen. Der verantwortungsvollste erste Schritt ist oft der Weg ins lokale Tierheim. Dort warten unzählige wundervolle Tiere auf eine zweite Chance und fachkundige Mitarbeiter stehen Ihnen beratend zur Seite.

Eine auf Respekt, Wissen und Verantwortung basierende Beziehung ist die schönste Form der Tierliebe – und die einzige, die ein glückliches und legales Zusammenleben in Österreich garantiert.


Join our newsletter

Volutpat vel turpis nulla lorem sed semper. Aliquam sagittis sem libero viverra vehicula nullam ut nisl.