Haustiere sind für viele Menschen in Österreich mehr als nur Begleiter – sie sind Familienmitglieder, die Freude, Trost und Verantwortung ins Leben bringen. Doch Haustiere halten in Österreich bedeutet nicht, dass jedes Tier, das einem gefällt, einfach im Wohnzimmer oder Garten Platz finden darf. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die bestimmen, welche Tiere als Haustiere erlaubt sind, welche eine besondere Genehmigung erfordern und welche komplett verboten sind. Diese Regeln dienen dem Schutz der Tiere, der Sicherheit der Bevölkerung und der Erhaltung der Umwelt.
Warum ist das wichtig? Wer sich einen Hund, eine Katze oder gar eine exotische Schlange anschaffen möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann hohe Geldstrafen oder sogar die Beschlagnahmung des Tieres nach sich ziehen.
Klassische Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche sind meist problemlos erlaubt, sofern sie artgerecht versorgt werden. Exotische Tiere wie Schlangen oder Papageien unterliegen jedoch oft strengeren Auflagen. Und gefährliche Wildtiere wie Löwen oder Giftschlangen? Die bleiben strikt verboten.
Ob Sie ein Anfänger in der Haustierhaltung sind oder bereits Erfahrung haben – hier erfahren Sie alles, was Sie vor der Anschaffung eines neuen Mitbewohners wissen müssen. Lassen Sie uns Schritt für Schritt durch die Regeln und Möglichkeiten gehen!
Welche Gesetze regeln die Haltung von Haustieren in Österreich?
In Österreich ist die Haltung von Haustieren kein Wilden Westen – sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Das zentrale Regelwerk ist das Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004), das seit 2004 in Kraft ist und regelmäßig aktualisiert wird. Es legt fest, wie Tiere behandelt und gehalten werden dürfen, um ihr Wohl zu sichern und Missbrauch zu verhindern. Doch das ist nicht alles: Neben dem Bundesgesetz können die neun Bundesländer eigene, oft strengere Vorschriften erlassen.
Das Tierschutzgesetz verfolgt drei Hauptziele: den Schutz der Tiere vor Schmerzen und Leid, die Sicherheit der Menschen und den Erhalt der natürlichen Umwelt. Wer diese Regeln missachtet, riskiert Geldstrafen von bis zu 7.500 € – in schweren Fällen sogar bis zu 15.000 € oder Haftstrafen. Ein Beispiel: Wer ein Tier aussetzt, statt es ins Tierheim zu bringen, verstößt gegen § 5 und muss mit Konsequenzen rechnen.
Wichtige Paragraphen des Tierschutzgesetzes
- § 2 – Allgemeiner Schutz: Tiere dürfen nicht grundlos verletzt werden. Das bedeutet, dass sie ausreichend Platz, artgerechtes Futter und Pflege bekommen müssen. Ein Kaninchen im winzigen Käfig? Illegal!
- § 5 – Verbot der Aussetzung: Wenn Sie Ihr Haustier nicht mehr halten können, müssen Sie es in ein Tierheim oder an eine geeignete Person abgeben. Es einfach im Wald auszusetzen, ist strafbar.
- § 27 – Wildtiere: Bestimmte Arten, wie große Raubkatzen oder giftige Reptilien, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden – wenn überhaupt.
Neben dem Bundesgesetz gibt es regionale Unterschiede. In Wien etwa gelten strengere Regeln für sogenannte Listenhunde wie Pitbulls, während Tirol und Salzburg die Kastration von Freigängerkatzen vorschreiben, um die Population zu kontrollieren. Diese Unterschiede machen es unerlässlich, sich vor Ort zu informieren – am besten bei der Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde.
Praktischer Tipp: Das Rechtsinformationssystem (RIS) bietet den vollständigen Text des Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung. Ein Blick lohnt sich, um sicherzugehen, dass Sie alles richtig machen!
Welche Tiere darf man in Österreich ohne Genehmigung halten?
Die gute Nachricht: Viele beliebte Haustiere können Sie in Österreich ohne großen bürokratischen Aufwand halten – vorausgesetzt, Sie kümmern sich artgerecht um sie. Das Tierschutzgesetz definiert „artgerecht“ als Haltung, die den natürlichen Bedürfnissen des Tieres entspricht: genug Platz, passende Ernährung, Bewegung und Sozialkontakte.
Liste der erlaubten Haustiere
- Hunde: Sie sind die Nummer eins unter den Haustieren. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip versehen und in der Heimtierdatenbank registriert werden – spätestens vier Monate nach der Geburt oder einen Monat nach dem Kauf. Außerdem fällt eine Hundesteuer an, die je nach Gemeinde zwischen 20 € und 100 € pro Jahr beträgt.
- Katzen: Ob Stubentiger oder Freigänger – Katzen sind ebenfalls erlaubt. In vielen Bundesländern (z. B. Tirol, Salzburg) müssen Freigängerkatzen jedoch kastriert sein, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
- Kleintiere: Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Chinchillas sind ideale Begleiter für kleinere Wohnungen. Wichtig: Meerschweinchen dürfen nicht allein gehalten werden, da sie Gesellschaft brauchen.
- Ziervögel: Wellensittiche, Kanarienvögel, Nymphensittiche oder Zebrafinken sind unkompliziert und erfreuen mit ihrem Gesang. Ein geräumiger Käfig oder eine Voliere ist hier entscheidend.
- Aquarienfische: Goldfische, Guppys oder Neonsalmler bringen Leben ins Wohnzimmer. Achten Sie auf die richtige Wassertemperatur und regelmäßige Reinigung des Aquariums.
Warum ist artgerechte Haltung so wichtig? Ein Hamster im winzigen Käfig oder ein Vogel ohne Flugmöglichkeit leidet – und das verstößt gegen das Gesetz. Bevor Sie ein Tier anschaffen, recherchieren Sie seine Bedürfnisse gründlich. Tierheime oder Fachgeschäfte bieten oft kostenlose Beratung an.
Welche Tiere sind in Österreich verboten oder genehmigungspflichtig?
Nicht jedes Tier eignet sich als Haustier – und manche sind aus gutem Grund verboten. Das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung legen fest, welche Arten tabu sind und welche nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden dürfen.
Verbotene Haustiere
- Große Raubtiere: Löwen, Tiger, Leoparden oder Bären gehören in die Wildnis oder in Zoos, nicht ins Wohnzimmer. Selbst mit viel Platz und Geld ist ihre private Haltung illegal.
- Giftige Tiere: Kobras, Klapperschlangen, giftige Spinnen wie die Schwarze Witwe oder Pfeilgiftfrösche sind verboten. Der Grund? Sie stellen eine Gefahr für Menschen und andere Tiere dar.
- Große Affen: Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans dürfen nicht privat gehalten werden. Ihre komplexen Bedürfnisse lassen sich in Haushalten nicht erfüllen.
Warum diese Verbote? Neben der Sicherheit geht es auch um Naturschutz: Viele dieser Tiere werden illegal gehandelt, was Arten gefährdet. Außerdem könnten entflohene Tiere die heimische Natur schädigen.
Genehmigungspflichtige Tiere
- Reptilien: Ungiftige Schlangen wie Königspythons oder Kornnattern sind erlaubt, aber oft meldepflichtig. Größere Arten wie Boas brauchen eine Genehmigung.
- Exotische Vögel: Große Papageien (Aras, Kakadus) oder Greifvögel wie Falken dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden – letztere meist nur für Falknerei.
- Schildkröten: Landschildkröten sind beliebt, aber bestimmte Arten (z. B. geschützte) erfordern einen Antrag.
Wie bekommt man eine Genehmigung? Sie müssen bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag stellen, Nachweise über artgerechte Haltung vorlegen und manchmal einen Sachkundenachweis erbringen. Eine Inspektion vor Ort ist ebenfalls möglich.
Was gilt für Hunde- und Katzenhalter in Österreich?
Hunde und Katzen dominieren die Haustierstatistik in Österreich – doch ihre Haltung ist an spezielle Regeln geknüpft, die je nach Bundesland variieren können.
Pflichten für Hundebesitzer
- Chip und Registrierung: Jeder Hund muss einen Mikrochip tragen und in der Heimtierdatenbank eingetragen sein. Das hilft, verlorene Tiere ihren Besitzern zuzuordnen.
- Hundesteuer: Sie fällt jährlich an und variiert: In Wien z. B. 72 € für den ersten Hund, in kleineren Gemeinden oft weniger.
- Listenhunde: Rassen wie Pitbulls, Rottweiler oder American Staffordshire Terrier gelten in manchen Bundesländern (Wien, Niederösterreich) als potenziell gefährlich. Hier sind Genehmigung, Wesenstest und Maulkorbpflicht vorgeschrieben.
- Leinenpflicht: In öffentlichen Bereichen oder Verkehrsmitteln müssen Hunde meist angeleint sein.
Strafen: Fehlt der Chip oder die Registrierung, drohen bis zu 3.750 € Strafe. Bei wiederholten Verstößen kann die Hundehaltung verboten werden.
Regeln für Katzen
- Kastrationspflicht: In Bundesländern wie Tirol oder Salzburg müssen Freigängerkatzen kastriert sein, außer sie gehören zu einer registrierten Zucht. Das verhindert Streunerprobleme und schützt Wildtiere vor der Jagd.
- Mindestalter: Kätzchen dürfen erst nach acht Wochen von der Mutter getrennt werden.
- Haltung: Auch Wohnungskatzen brauchen Klettermöglichkeiten und Beschäftigung.
Tipp: Adoptieren Sie aus einem Tierheim – dort sind Katzen meist schon kastriert und geimpft!
Welche exotischen Haustiere sind in Österreich erlaubt?
Exotische Tiere wie Schlangen, Leguane oder große Papageien gewinnen an Beliebtheit. Doch ihre Haltung ist oft komplexer und gesetzlich eingeschränkt.
Ohne Genehmigung erlaubt
- Schlangen: Ungiftige Arten wie Kornnattern oder Königspythons sind erlaubt, solange sie in einem sicheren Terrarium leben.
- Echsen: Bartagamen und Leopardgeckos sind pflegeleicht und brauchen keine Genehmigung.
- Vögel und Fische: Wellensittiche, Nymphensittiche oder Guppys sind unproblematisch.
Mit Genehmigung
- Große Reptilien: Boas oder große Pythons erfordern eine behördliche Erlaubnis und strenge Sicherheitsvorkehrungen.
- Papageien: Aras oder Kakadus brauchen oft einen Sachkundenachweis und große Volieren.
- Seltene Arten: Geschützte Schildkröten oder Greifvögel (für Falknerei) sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Wie läuft der Prozess? Sie stellen einen Antrag bei der Behörde, beweisen Ihre Kenntnisse und zeigen, dass Sie die Haltung sicherstellen können. Illegale Haltung oder Handel kann mit bis zu 15.000 € Strafe geahndet werden.
Wichtig: Kaufen Sie nur bei seriösen Händlern mit Nachweis der Herkunft, um illegalen Handel zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Tierhaltung in Österreich
Hier sind Antworten auf typische Fragen von Haustierinteressierten:
- Brauche ich eine Genehmigung für eine Schlange? Nein für ungiftige Kornnattern, ja für große Pythons oder Boas.
- Sind Pitbulls in Österreich verboten? Nein, aber sie zählen zu den Listenhunden und unterliegen strengen Regeln wie Maulkorbpflicht.
- Was passiert, wenn ich gegen das Gesetz verstoße? Geldstrafen bis 7.500 € bei Misshandlung, bis 15.000 € bei illegalem Handel, plus Beschlagnahmung des Tieres.
- Muss meine Katze kastriert sein? Ja, wenn sie Freigängerin ist und nicht zur Zucht gehört.
Was sollten Haustierhalter in Österreich beachten?
Ein Haustier zu halten ist eine wunderbare, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Beachten Sie diese Punkte:
- Gesetzliche Vorschriften: Prüfen Sie Bundes- und Landesregeln, bevor Sie ein Tier anschaffen.
- Artgerechte Haltung: Geben Sie Ihrem Tier genug Platz, Futter und Beschäftigung – das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch moralisch richtig.
- Genehmigungen: Für exotische oder gefährliche Tiere brauchen Sie oft eine behördliche Erlaubnis. Informieren Sie sich frühzeitig!
Call-to-Action: Haben Sie Fragen zur Tierhaltung in Österreich? Besuchen Sie Ihre Behörde, fragen Sie einen Tierarzt oder teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren! Ihr nächster tierischer Begleiter wartet vielleicht schon im Tierheim auf Sie.